Die Ernährung hat schon immer eine wichtige Rolle in unseren therapeutischen Bemühungen gespielt. Dabei ist manchmal auch der Zugriff auf schnelle und umfassende Informationen notwendig. Und genau die finden Sie auf der Seite unseres heutigen Internet-Tipps.

Unter www.was-wir-essen.de finden Sie umfang- und aufschlussreiche Informationen rund um unsere Nahrungs- mittel, aber auch zu Schadstoffen, die mit der Nahrung aufgenommen werden können. Sehr übersichtlich und systematisch aufbereitet werden zu den verschiedenen Lebensmittelgruppen Erzeugung, Verarbeitung, Einkauf und Kennzeichnung, Zubereitung und Lagerung, gesund essen und Verbraucherschutz-Tipps mit Warnhinweisen erklärt. Abgerundet werden diese Informationen durch Ernährungstipps bei Krankheiten, spezielle Ernährungshinweise für jedes Lebensalter und Lebenssituationen (z. B. Schwangerschaft, Säuglingsalter usw.). Wer selber Obst und Gemüse anbauen möchte, findet hier sogar Hinweise für Hobbygärtner.

Fragen können einem Expertenforum gestellt oder in einem Diskussionsforum besprochen werden. Herausgegeben werden die Infos vom aid Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V.

Die TK eröffnet ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Der Anspruch setzt voraus, dass

– die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.

– die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

Leistungsumfang
Die TK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung.

Abrechnung
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der TK ein. Die TK überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.

Leistungserbringer
Die Mitglieder der nachstehenden Verbände haben zum Beispiel eine entsprechende Qualifikation. Dort wird auch die Suche nach Therapeuten unterstützt.

bvo – Bundesverband Osteopathie e.V .
Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland GmbH
Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM) e.V.
Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie
DÄGO – die Deutsche Ärztegesellschaft für Osteopathie e.V.
erstellt am 07.12.11; zuletzt aktualisiert am 31.01.12
Quelle: TK