Der Newsletter der Seite „Impfkritik.de, den ich kostenlos bekomme, ist diesmal wirklich zu empfehlen! Sie können sich auf der Seite (ist unter „Links“ zu finden) für den Newsletter einfach registrieren lassen. Es geht um einen Focus-online Artikel – um Fieber, steigende HPV-Erkrankungen (Humane Papillomaviren- ein Auslöser für Gebärmutterhalskrebs) trotz Impfungen in den USA, ein Artikel von meinem Kollegen, dem Osteopathen Christof Plothe zum Thema Aluminium…, und so weiter!

Das Sozialgericht Dortmund erkannte in seinem Urteil vom 13.11.2013 das Guillain-Barre-Syndrom mit Restlähmungen in den Beinen und einer Fußfehlstellung als Folge einer Impfung gegen Hepatitis A und B an. (AZ: S
7 VJ 601/09).

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hatte als zuständige Behörde den Impfschaden zunächst nicht anerkannt. Die Eltern des im Alter von zwei Jahren geimpften Jungen klagten nun erfolgreich.

Kommentar:

Die verklagte Versorgungsbehörde hatte vor Gericht offenbar als Argument angeführt, dass ein zum Zeitpunkt der Impfung vorhandener grippaler Infekt der eigentliche Auslöser der Lähmungserscheinungen gewesen sei.

Dies ist aus zwei Gründen bemerkenswert:

1. zeigt dies, dass die Versorgungsbehörden selbst rein erfundene
Argumente heranziehen, nur um einen Impfschaden nicht anerkennen
zu müssen (laut Gericht deuteten die – glücklicherweise
vorliegenden – Laborwerte des Jungen nicht auf einen grippalen
Infekt hin).
2. deutet diese Argumentation darauf hin, wie wichtig es ist, auf
keinen Fall in einen bestehenden Infekt hineinzuimpfen, auch
wenn die Gesundheitsbehörden und die Ständige Impfkommission
(STIKO) dies offiziell als unbedenklich ansehen

Ebenfalls bemerkenswert ist, dass die Anerkennung in „nur“ 5 Jahren und ohne Hinzuziehung eines Anwalts erfolgte. Die Anerkennungsverfahren laufen häufig wesentlich länger – oder eben so lange, bis die klagenden Eltern erschöpft aufgeben. Für Anwälte sind solche Anerkennungsverfahren häufig finanziell nicht attraktiv – entsprechend ist meist auch die Qualität der anwaltlichen Beratung. Dass die Eltern den Klageweg in die eigenen Hände genommen haben, mag hier den Ausschlag gegeben haben.

Wobei auch eine Rolle gespielt haben wird, dass es eine gute medizinische Dokumentation zum Zeitpunkt der Impfung gab. Deshalb mein Rat an alle Eltern, die mit ihrem Kind zum Impfen gehen: Lassen Sie sich vom impfenden Arzt für den Fall eines Falles schriftlich bestätigen, dass zur Zeitpunkt der Impfung kein Infekt vorlag…

–> Vollständiger Urteilstext:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166425&s0

 

Quelle:Newsletter“Impfentscheidung Nr.3/2014

Klassische Homöopathie ist bei hyperaktiven Kindern wirksam und kostengünstig. Zu diesem Ergebnis kam ein Schweizer Forscherteam. Sie wurden dafür mit dem vom Institut für Hausarztmedizin der Universität Basel vergebenen Forschungspreis 2013 der Sandoz AG ausgezeichnet.
Die Forschungsarbeit von Klaus von Ammon et al. bearbeitet das Thema Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom mit und ohne Hyperaktivität (AD[H]S) bei Kindern. Es handelt sich um die 10-Jahres-Ergebnisse einer randomisierten, plazebokontrollierten Doppelblindstudie bei 83 Kindern mit ADHS gemäss DSM-IV-Kriterien. Verglichen wurden Kinder im Alter zwischen 7 und 15 Jahren, die randomisiert mit klassischer Homöopathie oder Plazebo behandelt wurden.

Die Behandlung mit klassischer Homöopathie führt bei Kindern mit AD(H)S zu einer signifikanten und über 10 Jahren anhaltenden Verbesserung der klinischen Symptome.

Quelle: Newsletter BdH

Wegen des großen Interesses an diesem Thema ist das Symposium leider schon ausgebucht, wer sich also noch nicht angemeldet hat, kommt nicht mehr rein… :( , aber Frau Dr. Söldner vom Veranstalter hat mir versichert, dass es davon eine DVD geben wird, die erworben werden kann.  Schaaaade, wir hatten uns auch leider nicht früh genug angemeldet…, auf ein neues im nächsten Jahr!

Leider musste ich einige Passagen der Seite entfernen, weil man die Erklärungen und Anwendungsbeispiele der Osteopathie als „Heilversprechen“ werten könnte. Zum Verständnis die Email meines Verbandes (der Osteopathen Deutschlands):

„……..Heute möchten wir nochmals dringend auf das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hinweisen, wenn Sie Anwendungsbeispiele der Osteopathie benennen. Dies hat erneut bei einigen Mitgliedern zu Abmahnungen geführt.
Der Betrag, der mit der Unterlassungserklärung durch die Abmahnvereine gefordert wird (ca. 178,00 €), ist zwar nicht sehr hoch. Allerdings bleibt es in der Regel nicht bei diesem Betrag. Der Abmahnverein beobachtet nach Abgabe der Unterlassungserklärung genau Ihre Außendarstellung, und wenn die beanstandeten Erklärungen weiter enthalten sind, wird unmittelbar die recht hohe Vertragsstrafe von mindestens 3.001,00 € pro Fall des Verstoßes gefordert!!! Sehr schnell kommen hier Forderungen von mehr als 10.000,- € zustande!
Daher bitten wir Sie, unsere Empfehlung ernst zu nehmen und sämtliche Anwendungsbeispiele zu entfernen. Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben oder eine Unterlassungserkärung gezeichnet, wenden Sie Sich bitte an uns in der Geschäftsstelle. Wir verstehen zwar, dass Sie mit dieser rechtlichen Realität nicht glücklich sind, wir sind es auch nicht. Aber durch die noch nicht in allen Bereichen vorhandenen ausreichenden wissenschaftlichen Nachweise der Wirksamkeit sind Anwendungsbeispiele, die von den Gerichten als Heilversprechen gewertet werden, unbedingt zu entfernen! …..“

Es ist für mich sehr ärgerlich, denn ich habe viel Zeit hierfür investiert und was nützt eine Seite, die informieren möchte, wenn sie es nicht darf. Kein seriöser Osteopath gibt Patienten irgendein „Heilversprechen“! Als Grund nennt man „fehlende wissenschaftliche Beweise“. Aber warum erkennen und vergüten dann der Großteil der gesetzliches Krankenkassen Osteopathie????? Ja liebe Patienten, es ist wie es so oft ist – hinter uns steht eben keine finanzstarke Pharmalobby, und Konzerne, die große Studien finanzieren können.., deshalb mangelt es an großen Studien!

 

 

 

Am 22.März 2014 veranstaltet der Sächsische Verein für Homöopathie und Gesundheitspfl ege e.V. sein 8. Impfsymposium. Dabei geht es nicht vordergründig um Pro und Contra von Impfungen. Dazu kann im Internet recherchiert werden. Vielmehr wird versucht, die möglichen Belastungen dieses künstlichen Eingriffs für die Entwicklung der individuellen Lebenskraft unter homöopathisch-naturheilkundlichem Aspekt darzustellen und Alternativen zum Impfen aufzuweisen.

Was bedeutet für mich Gesundheit? Will ich eine lebenslange Abhängigkeit von Impfungen ab dem zweiten Lebensmonat für mich, meine Kinder, Enkel und alle Folgegenerationen? Und das auch noch mit allen Risiken und bei ungewissem Erfolg? Wie gehe ich mit Krankheit um? Wie positiv sind ausgeheilte Krankheiten für mich und die Allgemeinheit?

Mit den Homöopathen Dr. Angela Söldner und Dr. Joachim-F. Grätz, der Hebamme Ingrid Stadelmann und Sieglinde Drut-Kaufmann, Eltern für Impfaufklärung Dresden, kommen erfahrene Referenten zu den Themen: „Impffrei und gesund“, „Impffolgen-Praxisbeispiele“, „Sanft gebären – sanft begleiten“ und „Tipps zur Impffreiheit“ zu Wort. Sie geben Orientierungshilfe für eine freie Impfentscheidung.

Programm:

9:00–9:15 Begrüßung
9:15–11:45 Dr. Joachim Grätz: Impffreiheit – ein Grundstein für „chronische“ Gesundheit
11:45–12:45 Dr. Angela Söldner: Immer wieder krank – Wege aus dem Labyrinth
13:45–15:15 Ingeborg Stadelmann: Pfl anzen mit ihren Wirkstoffen als Begleiter in Gesundheit und Krankheit
15:30–16:00 Sieglinde Drut-Kaufmann: Elterntipps gegen Impfzwänge

Veranstatungsort: TU-Chemnitz · Reichenhainer Straße 70 · Hörsaal C 104

Hier können Sie dafür den Flyer (für die Anmeldung) herunterladen:

http://svhgev.de/wp-content/uploads/2013/12/flyererlarm_impfsymposium_2014_final.pdf