Bewegung ist gut für die Gesundheit. So viel ist bekannt. Nun zeigt eine australische Studie, dass zu langes Sitzen durch Freizeitsport allein nicht ausgeglichen werden kann.

In der Studie wurden die Auswirkungen der täglichen Sitzzeit auf die Gesamtmortalität überprüft (Quelle: Arch Intern Med 2012;172(6): 494-500). Das Ergebnis ist ernüchternd. Selbst wenn man sich jede Woche 150 Minuten sportlich betätigt, ist das für die Gesundheit nicht ausreichend. Vielmehr ist ausschlaggebend, wie man sich den Rest der Woche verhält. Und das gilt für körperlich aktive Menschen ebenso wie für Sportler, bei Gesunden genauso wie bei Diabetikern oder Herzkranken. Die höchsten Mortalitätsraten hatten allerdings inaktive Probanden der Studie, die die meiste Zeit saßen. Wer zwischen acht und weniger als elf Stunden täglich saß, hatte ein um 15 Prozent erhöhtes Mortalitätsrisiko. Wer mehr als elf Stunden pro Tag saß, hatte im Vergleich zu Personen mit Sitzzeiten unter vier Stunden ein um 40 Prozent erhöhtes Risiko. Bei Frauen lag das Risiko zu sterben ab elf Stunden täglicher Sitzzeit um 62 Prozent höher als bei einer Sitzzeit von weniger als vier Stunden.

Nach den Studiendaten haben diejenigen Personen die längsten Lebenszeiten, die sportlich aktiv sind und zudem weniger als acht Stunden täglich sitzen.

Quelle: Newsletter Bund deutscher Heilpraktiker

Grundsätzlich haben Unfallopfer einen umfassenden Anspruch auf Schadensersatz.
Dies betrifft auch die Erstattung von Heilpraktikerkosten

Unfallopfer bekommen die Kosten für Heilpraktikerleistungen erstattet, wenn die Behandlung den Gesundheitszustand verbessert und die Unfallfolgen lindert. So ein Urteil des Landgerichts München (AZ 5 O 1837/09) auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

Es komme nicht nur auf den Heilungserfolg an, es reiche eine Linderung der Schmerzen aus, so die Richter. Auch «medizinische Außenseitermethoden» seien erstattungsfähig, wenn aus wissenschaftlicher Sicht eine Chance auf Heilung, Linderung oder Verhinderung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes bestehe. Ob die Behandlungskosten üblicherweise im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten seien oder nicht, spiele dabei keine Rolle.
Quelle: dpa